Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – je nach Art der gebuchten Leistung – für Pauschalreisen gemäß §§ 651a ff. BGB sowie ergänzend für Einzelcoachings, Seminare und Trainings von prinzpiration.


1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Prinzpiration tritt mit ihren Leistungen im Folgenden als Reiseveranstalter auf. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Teilnehmer bei der Buchung vorliegen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sobald sie dem Teilnehmer vor Vertragsschluss übermittelt wurden oder dieser die Möglichkeit hatte, deren Inhalt einzusehen. Sie ergänzen den mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Teilnehmer dem Reiseveranstalter prinzpiration den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

1.2 Bucht der Teilnehmer für Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Anbot für sie einzuholen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschalreisevertrag für sie abzuschließen. Der Teilnehmer, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a ff. BGB), sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit prinzpiration (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch prinzpiration zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird prinzpiration dem Teilnehmer eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von prinzpiration vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von prinzpiration vor, an das prinzpiration für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit prinzpiration bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist prinzpiration die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.5 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Chat via Whats-App erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Teilnehmer prinzpiration den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird prinzpiration dem Teilnehmer eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Teilnehmer ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf  Papier oder per E-Mail), sofern der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.6 Auf dem Flugticket muss der Name des Teilnehmers identisch mit dem Pass oder Personalausweis sein. Bereits bei geringfügigen Unterschieden kann die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnen. Es muss dann am Flughafen ein neues Ticket ausgestellt werden. Geben Sie daher in der Reiseanmeldung bitte exakt den im maschinenlesbaren Teil Ihres Ausweispapiers vermerkten Namen an. Ansonsten gehen die erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Teilnehmers.

1.7 Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation unserer Reisen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Reise oder Veranstaltung erforderlich ist (z. B. an Hotels, Fluggesellschaften, Trainer oder Versicherer). Die Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website aufrufen können, bleibt unberührt.

1.8 Sofern in der Ausschreibung nicht explizit kenntlich gemacht, sind die von prinzpiration angebotenen und durchgeführten Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund des Reisecharakters und der Art der Durchführung nicht geeignet.

1.9 An Reisen und Kursen von prinzpiration kann jeder teilnehmen, der den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen und entsprechend der Ausrüstungsliste ausgerüstet ist. Die Guides sind berechtigt, zu Beginn und während der Reise einen Reisenden, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. Soweit prinzpiration dadurch Aufwendungen erspart werden, werden diese Kosten erstattet.

1.10 Prinzpiration behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die der Meinung von prinzpiration und/oder eines der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) nach nicht reisefähig sind oder nicht für die Pauschalreise aufgrund des Reiseverlaufs, des Reiseziels etc. geeignet sind oder eine Gefahr für sich oder andere Teilnehmer während der Pauschalreise darstellen, die Teilnahme an der Pauschalreise aus Sicherheitsgründen zu verweigern.


2. BEZAHLUNG

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Mit der Restzahlung erwirbt der Teilnehmer den Anspruch auf Erbringung der gebuchten Leistungen. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von prinzpiration aus dem in Ziffer 6 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchung der Reise kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist prinzpiration berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.


3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN VOR REISEBEGINN

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von prinzpiration nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar und verständlich zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn prinzpiration eine solche Reise angeboten hat. Der Teilnehmer hat die Wahl, auf die Mitteilung von prinzpiration zu reagieren oder nicht. Wenn der Teilnehmer gegenüber prinzpiration reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer gegenüber prinzpiration nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Teilnehmer in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.5 Hatte prinzpiration für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Teilnehmer der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- bzw. Flughafengebühren, bei der Einführung oder Änderung einer Energieumlage oder bei Änderungen der für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten kann prinzpiration vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafen-, Einreisegebühren, Energieumlagen oder Touristenabgaben prinzpiration gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für prinzpiration verteuert hat.

3.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird prinzpiration den Teilnehmer unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn prinzpiration in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

3.8 Der Teilnehmer kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 3.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für prinzpiration führen. Hat der Teilnehmer mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von prinzpiration zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Teilnehmer auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.


4. RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS VOR REISEBEGINN / RÜCKTRITTSKOSTEN

4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber prinzpiration zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert prinzpiration den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit des jeweiligen Reisepreises verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von prinzpiration unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Teilnehmers durch prinzpiration zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Flugpauschalreisen

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,

  • ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,

  • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises,

  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,

  • ab dem 1. Arbeitstag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.

 Pauschalreisen mit Eigenanreise

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

  • ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,

  • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises,

  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,

  • ab dem 1. Arbeitstag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.

Einzel-, Führungskräfte- und Teamcoachings

  • Bis 24 Stunden vor dem Termin: kostenfreie Absage oder Umbuchung

  • Kürzer als 24 Stunden: 100 % des vereinbarten Honorars

Inhouse-Workshops und -Trainings, -Teambuildingmaßnahmen oder -Seminare

  • Bis 30 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung möglich

  • 29 bis 15 Tage vor Beginn: 50 % der Durchführungsgebühr

  • 14 Tage bis 7 Tage vor Beginn: 75 % der Durchführungsgebühr

  • Ab 6 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Durchführungsgebühr

  • Sollte nicht die gesamte Maßnahme, sondern die Teilnahme einzelner Teilnehmer storniert werden, gelten die Regelungen für Pauschalreisen für den Reiseanteil.

  • Für Veranstaltungen in Verbindung mit einer Reise gelten die Regelungen für Pauschalreisen.

  • Bei Absage einzelner Teilnehmer kann auf Ersatzteilnehmer kostenfrei umgebucht werden (Ausnahme Umbuchungskosten bei Flugreisen)

4.4 Der Teilnehmer hat auf jeden Fall immer das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist prinzpiration verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Teilnehmers, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


5. UMBUCHUNGEN

5.1 Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann prinzpiration bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Teilnehmer erheben. Dieses setzt sich bei Individualreisen bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 € zusammen. Bei Gruppenreisen beträgt das Umbuchungsentgelt bis 65 Tage vor Reiseantritt pauschal 75 € pro Person.

5.2 Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.


6. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann prinzpiration bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt prinzpiration keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

6.3 Ebenso übernimmt prinzpiration keinerlei Erstattungen, sofern tatsächliche Teilnehmerzahl nicht den Erwartungen und Vorstellungen des Teilnehmers entspricht.


7. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN GRÜNDEN

7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Erfüllt der Teilnehmer die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten körperlichen oder psychischen Anforderungen erkennbar nicht, ist die Reiseleitung berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Ein Ausschluss durch die Reiseleitung ist ebenfalls möglich, sollte der Kunde nicht über die für die Reise notwendige Wanderausrüstung verfügen.

7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält prinzpiration den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

8.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Soweit prinzpiration infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.2 Will ein Teilnehmer den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er prinzpiration zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von prinzpiration verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen an die Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.

8.4 Der Teilnehmer hat prinzpiration zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von prinzpiration mitgeteilten Frist erhält.


9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.


10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

10.1 Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Teilnehmer gegenüber prinzpiration geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Teilnehmers wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

10.2 Schweben zwischen dem Teilnehmer und prinzpiration Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder prinzpiration die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet prinzpiration, den Teilnehmer über sämtliche im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist prinzpiration verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald prinzpiration weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Teilnehmer informiert werden.


12. VERMITTLUNG VON FREMDLEISTUNGEN

12.1 Bei der Buchung von Fremdleistungen wie Versicherungen, Bahnfahrten oder Flügen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte.

12.2 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.


13. VERSICHERUNGEN
Es wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei Auslandsreisen und einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung empfohlen. Diese Versicherungen können optional über prinzpiration gebucht werden.


14. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Er ist derzeit gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Dennoch muss er nach den gesetzlichen Vorschriften den Link der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr angeben.


15. BESONDERHEITEN EINER WANDER-COACHING-REISE SOWIE EINZEL- UND GRUPPENCOACHING

15.1 Die Teilnahme an Mehrtageswanderungen in Kombination mit Gruppen- oder Einzelcoaching bedeutet eine Veränderung der gewohnten Umgebung. Damit verbunden können allgemeine Belastungen wie Müdigkeit, Stress oder emotionale Reaktionen auftreten. Mögliche psychische Trigger (z. B. durch Naturerlebnisse, Gruppendynamik oder Coaching-Inhalte) gehören zum allgemeinen Lebensrisiko des Teilnehmers und sind nicht prinzpiration oder der Reiseleitung bzw. dem Coach zuzurechnen.

15.2 Das angebotene Coaching ist keine Psychotherapie, Heilbehandlung oder medizinische Beratung und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine ausreichende psychische und physische Stabilität des Teilnehmers voraus. Bei bestehenden psychischen Erkrankungen oder relevanten Vorerkrankungen ist vorab Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten erforderlich.

15.3 Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein eigenes Verhalten, seine Entscheidungen und sein körperliches wie psychisches Wohlbefinden während der Reise und des Einzel- oder Gruppencoachings. Das Coaching dient der Selbstreflexion und Persönlichkeitsentwicklung und stellt keine verbindliche Anleitung zu bestimmten Lebensentscheidungen dar.

15.4 Durch die Kombination aus Naturerlebnis, Bewegung und Coaching-Inhalten können emotionale Prozesse angestoßen werden. Dies kann zu intensiven Emotionen oder unerwarteten psychischen Reaktionen führen. Die Teilnahme erfolgt im Bewusstsein dieses Risikos. Prinzpiration haftet nicht für psychische Belastungen, die im Rahmen des üblichen Coaching-Prozesses entstehen und nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

15.5 Alle Wanderungen, Trainings und Coachings werden sorgfältig vorbereitet und begleitet. Es wird keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder die Erreichung individueller Ziele übernommen. Der Coaching-Prozess ist ein freiwilliges Angebot und hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit und Offenheit der Teilnehmenden ab.

15.6 Sollte ein Teilnehmer eine Veranstaltung aus persönlichen, gesundheitlichen oder psychischen Gründen vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistungen.

15.7 Der Reiseveranstalter bzw. der durchführende Coach verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Coachings anvertrauten persönlichen Inhalte vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, hierfür besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.8 Sofern das Coaching im Auftrag eines Unternehmens erfolgt, erhält der Auftraggeber keine inhaltlichen Informationen aus den Coaching-Sitzungen, es sei denn, der Klient hat einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Eine Zusammenfassung organisatorischer oder abrechnungsrelevanter Informationen (z. B. Termine, Teilnahmebestätigung) bleibt hiervon unberührt.

15.9 prinzpiration arbeitet nach den ethischen Richtlinien der Systemischen Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Vertraulichkeit und Datenschutz.


16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Mit der Anmeldung werden die voranstehenden Reisebedingungen anerkannt.


17. VERANSTALTER

prinzpiration
Obere Mühlstr. 34
76646 Bruchsal
Tel.: +49 (0)177 4319313
info@prinzpiration.de
www.prinzpiration.de
Geschäftsführerin: Sabine Prinz


Stand: September 2025